Werden Gefahrenquellen nicht richtig gesichert, z.B.
offene Kellerschächte, müssen Sie sich als Bauherr für entstandene
Schäden rechtfertigen. Ebenfalls müssen Sie sich als Bauherr persönlich
um die Baustelle kümmern, d.h. Sie müssen sich häufig vor Ort über den
Zustand der Baustelle informieren. Entgeht Ihnen ein gefahrenreicher
Zustand, so hat dies Ihre Haftung zur Folge.
Selbst wenn man als Bauherr sachverständige Personen -
wie Architekt oder Bauhandwerker - beauftragt hat, ist man von der
eigenen Sorgfaltspflicht nicht befreit.
Schließen Sie immer nur Jahresverträge ab, um flexibel zu bleiben! |