Home
Privatkunden
Special ausgehandelte Versicherungslösungen für Sie
Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Unfallversicherung
Kfz-Versicherung
Rechtsschutz
Todesfallschutz
alles über Krankenversicherungen
Firmenkunden
Vergleichsrechner
Schadensmeldung
Unsere Partner
AktuellesKontakt
Tipps & Tricks
 

 

  Die Direktversicherung

Nutzen Sie Ihr Recht und Sparen Sie aus dem Brutto, denn bis zu über 50% Einsparungen sollte man sich nicht entgehen lassen!!! 
 

 

Allgemeines

Der Staat verdient mit

 

Sie arbeiten nicht nur für sich, sondern auch für den Staat. Denn der beansprucht Monat für Monat einen beträchtlichen Teil Ihres Arbeitnehmereinkommens in Form von Steuern und Sozialabgaben. Vor allem dann, wenn Sie durch Sonderzahlungen wie etwa Tantiemen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, in den Geltungsbereich der Spitzensteuersätze geraten.

 

Es gibt jedoch für Sie eine Möglichkeit, sowohl Ihre Steuerlast zu reduzieren, Sozialversicherungsbeiträge auf den Umwandlungsbeitrag zu sparen als auch gleichzeitig die zu erwartende Versorgungslücke im Alter zu schließen - mit der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung.

 

 

Den Nachteil zum Vorteil machen

 

Mit der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung kehren Sie den Nachteil, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, in den Vorteil einer Altersversorgung mit bester Rendite um. Weil sich der Staat an der Bildung Ihres Vermögens durch Steuerentlastungen beteiligt. Und das auch dann, wenn Sie die Möglichkeiten anderer steuerlich abzugsfähiger Vorsorgeaufwendungen bereits voll nutzen.

 

Besonders interessant: die Steuerentlastung wirkt sich direkt bei der Lohn- oder Gehaltszahlung aus.

 

 

 

 

Die steuerliche Wirkung der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

 

So löst die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung Ihre Steuer- und Vorsorgeprobleme:

 

Die Basis dieser Versicherungsform bildet eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, nach der ein Teil Ihres Bruttogehalts oder auch Ihrer Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld etc.) als Versicherungsbeitrag durch den Arbeitnehmer gezahlt wird. Die Beitragshöhe beläuft sich dabei auf maximal 1.752,- Euro jährlich oder 146,- Euro monatlich.

 

Ihr Steuervorteil liegt darin, dass die Versicherungsbeiträge nicht mit Ihrem Spitzensteuersatz, sondern lediglich pauschal besteuert werden: mit nur 20 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

 

Die Differenz zwischen Ihrem persönlichen und dem Pauschalsteuersatz ist demnach der Anteil, den das Finanzamt für Ihre Altersversorgung beisteuert. Mit anderen Worten: Durch die Steuerersparnis wird Ihr Aufwand deutlich reduziert.

 

Darüber hinaus Sparen Sie bei der Umwandlung von so genannten Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld etc.) die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Rentenversicherung etc.) in Höhe von ca. 21%. Diese SV-Ersparnis ist derzeit garantiert bis 31.12.2008. 

 

>> Seitenanfang

 

   

Berechnungsbeispiel:

 

Ein verheirateter, kirchensteuerpflichtiger 40jähriger Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000,- Euro. Einen Teil seines 13. Gehaltes (Weihnachtsgeld) wandelt er in eine Direktversicherung um.

 

Da der Beitrag für die Direktversicherung lediglich mit dem pauschalen Steuersatz anstatt mit dem höheren individuellen Steuersatz besteuert wird, spart der Arbeitnehmer Steuern in Höhe von 115,- Euro und Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 355,- Euro.

 

Er spart also rund 1 Drittel seines Versicherungsbeitrages wieder ein.

 

>> Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihre Vorteile auf einem Blick

 

 

Spielraum für individuelle Wünsche

 

Die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung ist ein äußerst flexibler Rahmen für Ihre private Vorsorge. Ganz nach Ihren Wünschen und Anforderungen lässt sie zahlreiche Gestaltungs-Varianten offen.

 

 

Arbeitsplatzwechsel

 

Ihre Direktversicherung bleibt Ihnen auch dann erhalten, wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln. Da weder dem alten noch dem neuen Arbeitgeber finanzielle Nachteile entstehen, wird eine Weiterführung kein Problem sein.

 

 

Flexibler Ablaufzeitraum

 

Statt eines festen Ablauftermins kann auch ein flexibler Ablaufzeitraum von Alter 60 bis 65 Jahren vereinbart werden.

 

 

Berufsunfähigkeit

 

Der Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung garantiert Ihnen, dass der erwartete Kapitalbetrag auch im Falle einer Berufsunfähigkeit in vollem Umfang ausgezahlt wird, obwohl weitere Beiträge für Sie entfallen. Auch kann eine zusätzliche Rentenzahlung vorgesehen werden.

 

 

Sozialversicherung

 

Soweit Ihr Lohn im Bereich der gültigen Beitragsbemessungsgrenzen liegt, sind die Beiträge zur Direktversicherung sozialversicherungsfrei, wenn sie aus Sonderzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) aufgebracht werden. Die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen ist evtl. bis zum 31.12.2008 gegeben.

   
  Die 5 Durchführungswege

 

 

 
 
Info-Center
 

Unsere Info-Hotline hilft Ihnen gerne
weiter: Wählen Sie einfach

03641 - 355390

oder schreiben Sie uns eine Mail.

 
Service-Hinweis
 

Ihre persönliche Renteninformation von der BfA

Ihre persönliche Renteninformation von der LVA

 

Top