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Nutzen Sie Ihr
Recht und Sparen Sie aus dem Brutto, denn bis zu über 50%
Einsparungen sollte man sich nicht entgehen lassen!!!
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Allgemeines
Der Staat verdient mit
Sie arbeiten nicht nur für sich, sondern
auch für den Staat. Denn der beansprucht Monat für Monat
einen beträchtlichen Teil Ihres Arbeitnehmereinkommens
in Form von Steuern und Sozialabgaben. Vor allem dann,
wenn Sie durch Sonderzahlungen wie etwa Tantiemen,
Weihnachts- oder Urlaubsgeld, in den Geltungsbereich der
Spitzensteuersätze geraten.
Es gibt jedoch für Sie eine Möglichkeit,
sowohl Ihre Steuerlast zu reduzieren,
Sozialversicherungsbeiträge auf den Umwandlungsbeitrag
zu sparen als auch gleichzeitig die zu erwartende
Versorgungslücke im Alter zu schließen - mit der
Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung.
Den Nachteil zum Vorteil machen
Mit der Direktversicherung durch
Gehaltsumwandlung kehren Sie den Nachteil, Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, in den Vorteil
einer Altersversorgung mit bester Rendite um. Weil sich
der Staat an der Bildung Ihres Vermögens durch
Steuerentlastungen beteiligt. Und das auch dann, wenn
Sie die Möglichkeiten anderer steuerlich abzugsfähiger
Vorsorgeaufwendungen bereits voll nutzen.
Besonders interessant: die
Steuerentlastung wirkt sich direkt bei der Lohn- oder
Gehaltszahlung aus.
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Die steuerliche Wirkung der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung
So löst die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung Ihre
Steuer- und Vorsorgeprobleme:
Die Basis dieser Versicherungsform bildet eine Vereinbarung
zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, nach der ein Teil Ihres Bruttogehalts
oder auch Ihrer Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld etc.) als
Versicherungsbeitrag durch den Arbeitnehmer gezahlt wird. Die Beitragshöhe
beläuft sich dabei auf maximal 1.752,- Euro jährlich oder 146,- Euro
monatlich.
Ihr Steuervorteil liegt darin, dass die Versicherungsbeiträge
nicht mit Ihrem Spitzensteuersatz, sondern lediglich pauschal besteuert
werden: mit nur 20 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Die Differenz zwischen Ihrem persönlichen und dem
Pauschalsteuersatz ist demnach der Anteil, den das Finanzamt für Ihre
Altersversorgung beisteuert. Mit anderen Worten: Durch die Steuerersparnis
wird Ihr Aufwand deutlich reduziert.
Darüber hinaus Sparen Sie bei der Umwandlung von so genannten
Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld etc.) die gesamten
Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Rentenversicherung etc.) in Höhe von
ca. 21%. Diese SV-Ersparnis ist derzeit garantiert bis 31.12.2008.
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Berechnungsbeispiel:
Ein verheirateter, kirchensteuerpflichtiger 40jähriger
Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000,- Euro. Einen Teil seines 13. Gehaltes
(Weihnachtsgeld) wandelt er in eine Direktversicherung um.
Da der Beitrag für die Direktversicherung lediglich mit dem
pauschalen Steuersatz anstatt mit dem höheren individuellen Steuersatz
besteuert wird, spart der Arbeitnehmer Steuern in Höhe von 115,- Euro und
Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 355,- Euro.
Er spart also rund 1 Drittel seines Versicherungsbeitrages
wieder ein.
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Ihre Vorteile auf einem Blick
Spielraum für individuelle
Wünsche
Die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung ist ein
äußerst flexibler Rahmen für Ihre private Vorsorge. Ganz nach Ihren Wünschen
und Anforderungen lässt sie zahlreiche Gestaltungs-Varianten offen.
Arbeitsplatzwechsel
Ihre Direktversicherung bleibt Ihnen auch dann erhalten, wenn
Sie den Arbeitsplatz wechseln. Da weder dem alten noch dem neuen Arbeitgeber
finanzielle Nachteile entstehen, wird eine Weiterführung kein Problem sein.
Flexibler Ablaufzeitraum
Statt eines festen Ablauftermins kann auch ein flexibler
Ablaufzeitraum von Alter 60 bis 65 Jahren vereinbart werden.
Berufsunfähigkeit
Der Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
garantiert Ihnen, dass der erwartete Kapitalbetrag auch im Falle einer
Berufsunfähigkeit in vollem Umfang ausgezahlt wird, obwohl weitere Beiträge
für Sie entfallen. Auch kann eine zusätzliche Rentenzahlung vorgesehen
werden.
Sozialversicherung
Soweit Ihr Lohn im Bereich der gültigen
Beitragsbemessungsgrenzen liegt, sind die Beiträge zur Direktversicherung
sozialversicherungsfrei, wenn sie aus Sonderzahlungen (Weihnachts- oder
Urlaubsgeld) aufgebracht werden. Die Einsparung von
Sozialversicherungsbeiträgen ist evtl. bis zum 31.12.2008 gegeben.
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