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Bitte beachten Sie |
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Definition: Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein Produkt, das im
Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten, die Sie im täglichen Leben
brauchen, eine monatliche Rente zahlt. Geleistet wird, wenn Sie im
Sinne eines einfachen
Fähigkeitskatalogs
infolge von Krankheiten, Körperverletzung oder Kräfteverfall
beeinträchtigt sind.
Eine Beeinträchtigung besteht, wenn
Sie nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang
ununterbrochen nicht fähig waren oder fähig sein werden, mindestens
≥ eine in der
A)
oder
≥ drei in der
B)
beschriebenen
Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche
Gliedmaßen, durchführen. |
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Fähigkeitskatalog A |
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Sehen:
Sie können auf beiden
Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht
mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.
Sprechen:
Sie können nicht
sprechen. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort
auszusprechen.
Sich
orientieren:
Sie
sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu
orientieren.
Hände
gebrauchen:
Sie
sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen
Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen. |
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Fähigkeitskatalog B |
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Hören:
Sie
können nicht. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch
wahrzunehmen.
Gehen:
Sie
können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend
zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abzustützen oder setzen zu können.
Treppen
steigen:
Sie
können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinab gehen, ohne
eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem
Treppengeländer festzuhalten.
Knien und
Bücken:
Sie
sind nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen
leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder
aufzurichten.
Sitzen:
Sie
sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu
sitzen.
Stehen:
Sie
sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
Greifen:
Sie
sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche
mit Schraubverschluss zu öffnen.
Arme bewegen:
Sie
können nicht ohne Hilfsmittel eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit,
eine Jacke zu öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
Heben und
Tragen:
Sie
sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen
Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen.
Auto fahren:
Sie
sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung
der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie
ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von
Ihnen zurückgegeben werden oder Ihnen entzogen worden sein. |
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Einzelheiten |
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Da die
Grundfähigkeitsrente
unabhängig von der
Berufstätigkeit
ist, können Sie sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben,
ohne den Anspruch auf Ihre Rente zu verlieren, solange Sie weiter im
Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt sind.
Im Rahmen der
Grundfähigkeits-versicherung haben Sie mehrere Möglichkeiten, den
Versicherungsschutz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse
abzustimmen.
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TIPP |
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Wir empfehlen Ihnen, die
Grundfähigkeitsversicherung in Erwägung zu ziehen, wenn es aus
gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte, Ihren
ausgeübten Beruf für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern.
Reinschauen – Informieren
– Anrufen.
Gern hilft Ihnen unser Team bei der Auswahl der für Sie richtigen
Versicherung.
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