Versorgung gegen Entgeltverzicht
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihrer
Bezüge in Zukunft nicht mehr in bar auszuzahlen, sondern als Versorgungslohn
zu verwenden. Der Clou an der Sache: Ihr Arbeitgeber schafft den Rahmen für
eine betriebliche Altersversorgung, ohne mit zusätzlichen Kosten belastet zu
werden. Sie profitieren von den steuerlichen Vorteilen, indem für den
Versorgungslohn zunächst weder Steuern noch Abgaben anfallen. Die
betriebliche Versorgung ist deshalb wesentlich wirkungsvoller als eine
private Absicherung.
Und so funktioniert´s:
Sie vereinbaren mit Ihrem
Arbeitgeber, in welchem Umfang
künftiger Versorgungslohn
anstelle von Barlohn geleistet werden soll.
Der Versorgungslohn
bleibt
steuer- und abgabefrei.
Als Ausgleich für den
einbehaltenen Versorgungslohn erhalten Sie
eine Zusage
auf wertgleiche Versorgungsleistungen über die Unterstützungskasse, auf
Wunsch als
Kapital- oder Rentenleistung.
Die Unterstützungskasse schließt eine
Rückdeckungsversicherung mit einem Beitrag in Höhe des Versorgungslohnes ab,
den Ihr Arbeitgeber an die Unterstützungskasse weiterleitet.
Im Versorgungsfall erhalten Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen die
Versorgungsleistungen aus der Unterstützungskasse.
Erst mit Zufluss der Versorgungsleistungen fällt die
Lohnversteuerung an. Verschiedene Freibeträge und Verteilungsmöglichkeiten
reduzieren die Steuerbelastung.
Wichtig für Ihren Arbeitgeber: Die Einrichtung der Versorgung
über die Unterstützungskasse wirkt sich auf die Unternehmensbilanz nicht
aus. Es kommt lediglich zu einem Austausch von Barbezügen gegen Zahlungen an
die Unterstützungskasse