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  Die Unterstützungskasse

Nutzen Sie Ihr Recht und Sparen Sie

Die moderne Altersversorgung - mit Spitzenrendite und Steuervorteil

 

 

Allgemeines

Neue Wege beschreiten

 

Schon mit dem Rentenreformgesetz 1999 hatte der Gesetzgeber wichtige Änderungen für die betriebliche Altersversorgung verabschiedet, die zukunftweisend sind. Dies gilt vor allem für zwei Punkte. Die Anerkennung der Finanzierung durch den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) für alle Formen der betrieblichen Altersversorgung sowie die Bemessung der Leistung nach einem vorgegebenen Beitrag.

 

Jetzt können auch sie als Mitarbeiter die Initiative ergreifen und sich die steuerlichen Vorteile der betrieblichen Altersversorgung sichern.

 

 

Partnerschaft macht´s möglich- Versorgung gegen Entgeltverzicht

 

Bisher scheiterte die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung durch den Arbeitgeber häufig an der Kostenfrage. Eine Ursache ist der zunehmende Wettbewerbsdruck, der eine Ausweitung der Lohnnebenkosten oft nicht zulässt.

 

Ihnen fällt es aber durch die hohe Abgabenlast zunehmend schwerer, den notwendigen Versorgungsbedarf aus Ihrem versteuerten Einkommen zu finanzieren. Das Fatale daran: Durch die zunehmenden Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung steigt Ihr Versorgungsbedarf weiter an und private Vorsorge wird immer wichtiger. Gehören Sie zu den Spitzenverdienern, müssen Sie den über die Grenzen der Sozialversicherung hinausgehenden Versorgungsbedarf vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten.

 

 

 

 

Versorgung gegen Entgeltverzicht

 

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihrer Bezüge in Zukunft nicht mehr in bar auszuzahlen, sondern als Versorgungslohn zu verwenden. Der Clou an der Sache: Ihr Arbeitgeber schafft den Rahmen für eine betriebliche Altersversorgung, ohne mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden. Sie profitieren von den steuerlichen Vorteilen, indem für den Versorgungslohn zunächst weder Steuern noch Abgaben anfallen. Die betriebliche Versorgung ist deshalb wesentlich wirkungsvoller als eine private Absicherung.

 

 

Und so funktioniert´s:

 

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, in welchem Umfang künftiger Versorgungslohn anstelle von Barlohn geleistet werden soll.

 

Der Versorgungslohn bleibt steuer- und abgabefrei.

 

Als Ausgleich für den einbehaltenen Versorgungslohn erhalten Sie eine Zusage auf wertgleiche Versorgungsleistungen über die Unterstützungskasse, auf Wunsch als Kapital- oder Rentenleistung.

 

Die Unterstützungskasse schließt eine Rückdeckungsversicherung mit einem Beitrag in Höhe des Versorgungslohnes ab, den Ihr Arbeitgeber an die Unterstützungskasse weiterleitet.

 

Im Versorgungsfall erhalten Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen die Versorgungsleistungen aus der Unterstützungskasse.

 

Erst mit Zufluss der Versorgungsleistungen fällt die Lohnversteuerung an. Verschiedene Freibeträge und Verteilungsmöglichkeiten reduzieren die Steuerbelastung.

 

Wichtig für Ihren Arbeitgeber: Die Einrichtung der Versorgung über die Unterstützungskasse wirkt sich auf die Unternehmensbilanz nicht aus. Es kommt lediglich zu einem Austausch von Barbezügen gegen Zahlungen an die Unterstützungskasse

 

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Ein Verzicht, der sich lohnt

 

 

Beispiel: Mann, Alter 45 Jahre, verheiratet

 

Zu versteuerndes Einkommen (Erwerbszeit)

60.000,- EUR

Umtausch von Barlohn in eine Unterstützungskasse p.a.

3.000,- EUR

Nettoaufwand nach Steuern p.a.

1.926,- EUR

 

Prognostizierte Kapitalleistung zum Pensionsalter 65 Jahre brutto:  117.000,- EUR

 

bei zusätzlichen zu verst. Alterseinkünften von 5.000,- EUR netto:   104.000,- EUR

bei zusätzlichen zu verst. Alterseinkünften von 25.000,- EUR netto:   85.000,- EUR

 

 

Hinweise:

 

Versteuerung gemäß Splittingtabelle, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind noch nicht berücksichtigt. Zu den Alterseinkünften: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen nur mit einem niedrigen Ertragsanteil der Besteuerung.

   
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