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Gewässerschaden Haftpflicht

   

Wasser ist kostbar - ein ausgelaufener Öltank teuer

 

Hier zeigen wir Ihnen interessante
-bitte klicken Sie- << Schadenbeispiele.

 

Öl in der Heizung macht warm - Öl im Grundwasser macht arm.

Öltankinhaber sind laut Wasserhaushaltsgesetz für Schäden verantwortlich, die durch auslaufendes Öl verursacht werden. Die Verschuldensfrage ist dabei völlig belanglos.

 

Sinn und Zweck

 

Was versteht man unter Gewässerschaden Haftpflicht?

Nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet jemand verschuldensunabhängig, wenn aus einer Anlage Stoffe in ein Gewässer gelangen, ohne eingeleitet worden zu sein. Diese Person haftet in unbegrenzter Höhe nach der Gefährdungshaftung und kann sich höchstens durch den Tatbestand höherer Gewalt entlasten.


Wenn also aus einem oberirdischen oder unterirdischen Öltank Öl austritt, dann haftet in jedem Fall der/die Inhaber/in des Öltanks. Dieses Risiko kann über eine so genannte Öltank-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

 

Bitte beachten

 
 

Öltankbesitzer sollten für die Gefahr einer Gewässerverschmutzung dringend vorsorgen. Denn sie haften - auch ohne Verschulden - als Besitzer einer gefährlichen Anlage für Schäden in voller Höhe. Zur Schadensdimension: Ein einziger Liter Heizöl, der aus einem Tank ausläuft, kann eine Million Liter Trinkwasser verseuchen.

Schließen Sie immer nur Jahresverträge ab, um flexibel zu bleiben!

      

Einzelheiten
 

 

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